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  Gemeinderatswahl am 21. 3. 2010

Am Sonntag, dem 21. März 2010 finden in der Steiermark Gemeinderatswahlen statt.

Für die Gemeinderatswahl wurden folgenden Wahlvorschläge eingebracht.

Zur Wahl können jene Personen gehen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, Staatsbürger eines EU-Staates sind und mit Stichtag 4. Jänner 2010 in der Gemeinde Weinitzen mit Hauptwohnsitz wohnen bzw. gewohnt haben.

Vorgezogener Wahltag
Wahlberechtigte, die am 21. März 2010 nicht zur Wahl gehen können oder anderweitig verhindert sind (z.B. Urlaub, Krankenhausaufenthalt), haben schon am Freitag, dem 12. März 2010 (vorgezogener Wahltag) in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr die Möglichkeit, im Gemeindeamt Weinitzen ihre Stimme abzugeben.

Zu diesem Zweck wird eine besondere Wahlbehörde eingerichtet. Dort können alle Wahlberechtigten, ohne vorherige Ausstellung einer Wahlkarte, ihre Stimme abgeben. Die Stimmenauszählung erfolgt erst am eigentlichen Wahltag – Sonntag, 21. März 2010. Das Wahlgeheimnis wird dadurch gewahrt, dass von 12. bis 21. März 2010 die Wahlkuverts verpackt, versiegelt in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden.

Wahltag
Am eigentlichen Wahltag, Sonntag, dem 21. März 2010 sind die Wahllokale der Gemeinde zu folgenden Zeiten geöffnet:

Wahlsprengel 1 von 7:00 bis 13:00 Uhr, Mehrzweckhalle
Wahlsprengel 2 von 8:00 bis 12:00 Uhr, GH Höchwirt
Wahlsprengel 3 von 7:00 bis 13:00 Uhr, GH Altes Fassl
Wahlsprengel 4 von 7:00 bis 12:00 Uhr, GH Windischhansl


Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl noch die neue „Wahlverständigungskarte“ u.a. mit folgendem Inhalt: Wählerverzeichnisnummer, Angaben über das zuständige Wahllokal und die Wahlzeit.

Wählen mit Wahlkarte
Eine Wahlkarte kann persönlich bis Freitag, 19. März 2010, 12.00 Uhr, im Gemeindeamt Weinitzen beantragt werden. Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, können Sie sofort Ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte kann persönlich im Gemeindeamt abgegeben werden oder ist per Post so rechtzeitig an das Gemeindeamt Weinitzen zu übermitteln, dass sie spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokals am Wahltag eingelangt ist. Hierbei fallen keine Portokosten an.

Wahlkartenantrag

Wahlkarte für bettlägrige Personen
Um Wahlberechtigten, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, die Möglichkeit der Stimmabgabe zu gewährleisten, wird die so genannte „Fliegende Wahlkommission“ eingerichtet. Wichtig ist vorher eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 19. März 2010, 12:00 Uhr im Gemeindeamt Weinitzen anzufordern. Diese Personen werden dann am Wahltag von dieser „Fliegenden Wahlkommission“ besucht. Der späteste Zeitpunkt eines Antrages für die Zusendung einer Wahlkarte ist Mittwoch, der 17. März 2010, 14:00 Uhr. Später einlangende Anträge können nur mehr persönlich abgeholt werden.

Als Bürgermeister darf ich Sie abschließend bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und einen der beiden Wahltermine wahrzunehmen oder per Wahlkarte zu wählen.

Der Bürgermeister:
Hans Werner Tüchler

 
       
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  Bürgermeisterbrief vom Nov. 2009    
       
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Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umg.  
       
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Entwurf des ÖEK (PDF - 5 MB)

 
       

 


 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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